Ärztliche Versorgung nach einer Vergewaltigung

Eine ärztlich-gynäkologische Untersuchung fällt den meisten Frauen und Mädchen nach einer Vergewaltigung sehr schwer. Dennoch ist ein Arztbesuch empfehlenswert.

Der Arztbesuch ist vor allem für Ihre gesundheitliche Versorgung wichtig

Die Untersuchung dient in erster Linie dazu, dass eventuelle Verletzungen und mögliche gesundheitliche Folgen frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Sie können Ihre vertraute Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt aufsuchen oder sich an den Notdienst in einem Krankenhaus wenden. Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Auch nach der Untersuchung bleibt es Ihre Entscheidung, ob Sie anzeigen oder nicht.

Im Falle einer Anzeige kann die ärztliche Untersuchung zur Beweisführung beitragen

Viele Frauen sehen zunächst von einer Anzeige ab, entscheiden sich aber zu einem späteren Zeitpunkt dafür. Die ärztliche Untersuchung kann zur Spuren- und Beweissicherung beitragen, die auch im Falle einer späteren Anzeige als wichtige Beweisgrundlage genutzt werden kann.

Worauf können Sie bei der ärztlichen Untersuchung achten?

Die folgenden Hinweise beziehen sich auf Ihre gesundheitliche Versorgung und auf die Möglichkeiten der ärztlichen Beweissicherung.
(Anmerkung: Bezogen auf die Stadt Münster stehen die Anschriften der hier genannten Einrichtungen im Adressteil)

  • Wählen Sie die Untersuchung, die Sie sich am besten vorstellen können: Die Untersuchung kann z. B. bei Ihrer vertrauten Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt oder in einem Krankenhaus erfolgen. Sie können vorab fragen, ob die Ärztin/der Arzt in der Lage ist, eine beweissichernde Untersuchung durchzuführen. Je nach regionalen Voraussetzungen werden beweissichernde Untersuchungen auch in rechtsmedizinischen Instituten gewährleistet. Die Ärztinnen und Ärzte des Münsteraner Instituts bieten innerhalb der üblichen Bürozeiten entsprechende Untersuchungen für Gewaltopfer an. Außerhalb dieser Zeiten finden die Untersuchungen in der Frauen-Klinik statt.
  • Suchen Sie eine Ärztin/einen Arzt so bald es Ihnen möglich ist auf - am besten innerhalb von 24 Stunden nach der Tat.
  • Auch wenn es schwer fällt: Sie sollten sich vor der Untersuchung nicht waschen, da ansonsten eventuelle Spuren (z. B. Sperma) weggespült werden.
  • Werfen Sie bitte keine Kleidung oder ähnliche Gegenstände weg, an denen sich Spuren des Täters befinden könnten. Entsprechende Spuren können sofort oder später untersucht werden. Dafür sollten Sie Kleidung u.Ä. ungewaschen, einzeln und trocken in Papiertüten (keine Plastiktüten!) aufbewahren. In Münster ist es bei dem Institut für Rechtsmedizin möglich, dass entsprechende Beweismittel ganz unabhängig von einer Anzeige für Sie aufbewahrt werden. Diese anonyme Beweissicherung gibt es auch in weiteren Städten. Wir können Sie darüber informieren.
  • Machen Sie die Ärztin/den Arzt auf jede schmerzende Stelle aufmerksam.
  • Alle Verletzungen, Beschwerden und Untersuchungsergebnisse sollten protokolliert werden. Auch die Bescheinigung des Schockzustandes ist wichtig.
  • Manche Verletzungen zeigen sich erst später, z. B. durch sogenannte ,blaue Flecke'. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte erneut an Ihre Ärztin/Ihren Arzt, damit die Verletzung behandelt und attestiert wird.
  • Ihre Ärztin/Ihr Arzt kann Sie hinsichtlich einer möglichen Schwangerschaft beraten und Ihnen gegebenenfalls die ,Pille danach' verschreiben.
  • Es sollte geklärt werden, ob es zu einer sexuell übertragbaren Erkrankung (z. B. Pilzinfektion) gekommen ist. Entsprechende Infektionen zeigen sich je nach Krankheitsbild eventuell erst nach Tagen oder Wochen. Treten in der Zeit nach der Vergewaltigung z. B. vermehrter Ausfluss, Jucken, Brennen oder Rötungen im Genitalbereich auf, sollte eine erneute Untersuchung erfolgen.
  • Lassen Sie sich über das Risiko einer HIV-Infektion beraten. Eine Ansteckung ist frühestens nach drei Monaten nachweisbar. Dennoch kann es sinnvoll sein, dass Sie bereits unmittelbar nach der Vergewaltigung einen ersten AIDS-Test machen. Damit können Sie gegebenenfalls nachweisen, dass vor der Tat keine Infektion vorlag. Der Test kann bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt erfolgen. Zudem bietet das Gesundheitsamt kostenfreie AIDS-Tests an.

Zu dem Arztbesuch können Sie sich von einer Freundin, einer anderen Vertrauensperson oder von einer Notruf-Mitarbeiterin begleiten lassen. Bleiben Sie auch nach der Untersuchung nicht allein. Sie können z. B. Ihre Ärztin oder Ihren Arzt bitten, dass sie/er den Kontakt zu einer Vertrauensperson oder zu einer Mitarbeiterin des Frauen-Notrufs für Sie aufnimmt.

Weitere Informationen

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

0251/34443