Was kann ich als Bezugsperson tun?

Mit den nachstehenden Informationen wenden wir uns an Menschen, die einer vergewaltigten Frau oder einem betroffenen Mädchen hilfreich zur Seite stehen wollen. Diese Situation kann für Sie als unterstützende Bezugsperson sehr belastend sein. Nicht selten fühlen sich Bezugspersonen hilflos und überfordert oder sie haben Angst vor möglichen Fehlern. Daher möchten wir Sie zuerst auf unser Angebot aufmerksam machen, auch Sie als private oder professionelle Vertrauensperson zu unterstützen. Übersicht Hilfsangebote

An dieser Stelle können wir Ihnen ausschließlich einige allgemeine Hinweise geben, worauf Sie im Kontakt mit einer betroffenen Frau oder einem betroffenen Mädchen achten sollten.

Stellen Sie sich auf die Seite des Opfers

Hilfreich ist, wenn Sie der Betroffenen verständnisvoll und unvoreingenommen begegnen. Vermeiden Sie offene oder versteckte Schuldzuweisungen und Vorwürfe. Solche Reaktionen verletzen die Frau oder das Mädchen zusätzlich. Glauben Sie ihr. Die Verantwortung für die Tat trägt immer der Täter allein.

Akzeptieren Sie die Entscheidungen und Grenzen der Betroffenen

Nach einer Vergewaltigung ist es vielen Betroffenen wichtig, wieder Kontrolle über das eigene Leben zu bekommen und persönliche Grenzen wahrnehmen zu können. Treffen Sie daher keine Entscheidungen über den Kopf der betroffenen Person hinweg. Sprechen Sie hingegen alle weiteren Schritte mit ihr ab. Akzeptieren Sie ihre Entscheidungen, auch wenn Sie selbst anderer Ansicht sind. Fragen Sie die Betroffene, welche Hilfen sie von Ihnen oder anderen Menschen annehmen will.

Signalisieren Sie Gesprächsbereitschaft

Teilen Sie der Frau oder dem Mädchen Ihre Gesprächsbereitschaft mit. Akzeptieren Sie immer, wenn sie nicht darüber reden will oder kann. Die Gespräche mit Ihnen werden hilfreich sein, wenn die Betroffene selbst über deren Ausmaß und Inhalte entscheiden kann. Treffen Sie entsprechende Gesprächsvereinbarungen mit ihr. Möglicherweise vermeidet die Betroffene - zeitweise oder längerfristig - Gespräche und Auseinandersetzungen, die in Zusammenhang mit der Tat stehen. Oftmals drückt sich darin ihr Bedürfnis nach Erholung und Stabilisierung aus. Hilfreich ist, wenn Sie diesen Wunsch akzeptieren und unterstützen. Signalisieren Sie ihr, dass Sie auch langfristig ansprechbar bleiben.

Bieten Sie auch Schutz, unmittelbare Unterstützung und Erholungsmöglichkeiten an

Schutz und Sicherheit kann bereits Ihre einfühlende Anwesenheit bewirken. Hilfreich können z.B. Angebote sein, die Frau oder das Mädchen auf angstauslösenden Wegen zu begleiten oder ihr bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben zu helfen. Unterstützen Sie ebenfalls den Wunsch nach Erholung und Stabilisierung. In diesem Sinne können z.B. ein gemeinsamer Spaziergang oder die gemeinsame Wiederaufnahme früherer Interessen hilfreich sein.

Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige liegt bei der Betroffenen

Drängen Sie nicht zur Anzeige. Erstatten Sie selbst keine Anzeige ohne das Einverständnis des Opfers. Denn eine einmal gestellte Anzeige wegen Vergewaltigung kann nicht mehr zurückgenommen werden. Letztendlich muss die Betroffene die Belastungen des Strafverfahrens allein tragen. Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige sollte die Frau oder das Mädchen selbstbestimmt und in Ruhe treffen können.

Achten Sie auf Ihre eigenen Grenzen

Erwarten Sie keine übermenschlichen Fähigkeiten von sich selbst. Sie können nicht alle Fragen beantworten oder Probleme für die Betroffene lösen. Sie können auch nicht immer und überall für sie da sein. Es wird hilfreich sein, wenn Sie auf Ihre eigenen Grenzen achten und diese mit der Frau oder dem Mädchen besprechen. Sie können ihr z.B. mitteilen, wenn Sie selbst einmal ratlos sind. Verdeutlichen Sie sich und der betroffenen Person, welche Hilfen Sie realistischerweise anbieten können und welche nicht. Damit schützen Sie sich selbst vor Überforderungen und die Frau oder das Mädchen vor späteren Enttäuschungen.

Holen Sie sich Unterstützung

Es ist gut, wenn Sie sich Unterstützung suchen, z.B. von Menschen aus Ihrem Freundes- oder Familienkreis. Dies ist jedoch nicht immer möglich, z.B. weil die Betroffene nicht möchte, dass Sie in diesen Personenkreisen etwas weitererzählen. Fachliche und an die Schweigepflicht gebundene Unterstützung und Beratung können Sie über die Beratungsstelle Frauen-Notruf aufnehmen.

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

0251/34443