Vergewaltigung in Ehe und Partnerschaft
Vergewaltigung in der Ehe und Partnerschaft gehört zu der häufigsten Form von sexualisierter Gewalt: Mehr als 50 % aller Vergewaltigungen werden von dem Ehemann, Partner, von Ex-Ehemännern oder Ex-Partnern verübt. Opfer sind Frauen aus allen sozialen Schichten.
Vergewaltigung in Ehe und Partnerschaft ist eine Straftat, die dem Bereich der sogenannten "häuslichen Gewalt" zugeordnet wird. Bei häuslicher Gewalt handelt es sich häufig um fortlaufende Gewalt an Frauen durch Männer. Meistens sind die Betroffenen mehreren Gewaltformen gleichzeitig ausgesetzt:
- körperliche Gewalt (z.B. Schlagen, Treten, Würgen)
- psychische Gewalt (z.B. Demütigungen, Beschimpfungen)
- soziale Gewalt (z.B. Einsperren, soziale Isolation)
- ökonomische Gewalt (z.B. Entzug von Haushaltsgeld, finanzielle Ausbeutung)
- sexualisierte Gewalt (z.B. Zwang zu sexuellen Handlungen, Vergewaltigung)
Häusliche Gewalt eskaliert
Häufig bleibt die Gewaltanwendung durch den Partner kein einmaliges Ereignis. Die Opfer sind zu jeder Tages- und Nachtzeit bedroht. Gewalt in der Partnerschaft liegt meistens ein Kreislauf zugrunde, der immer wieder von neuem durchlaufen wird. In diesem wechselt der Täter Phasen von Gewalt und Phasen der Reuebekundung und Besserungsversprechen ab. Viele Frauen sind hin- und hergerissen zwischen der Angst vor einer weiteren Misshandlung und der Hoffnung, dass sich der Täter wirklich ändern wird. In dieser Situation ist es für die meisten Frauen sehr verwirrend, dass sie ihren Partner in einem Moment als gewalttätig und im anderen Moment als liebevoll erleben. Die meisten Opfer wissen, dass der Gewalt nur durch eine Trennung ein Ende gesetzt werden kann. Auf der anderen Seite steht die Hoffnung auf eine harmonische Beziehung und intakte Familie oder auch eine finanzielle Abhängigkeit. Zudem haben die Täter meistens über Jahre hinweg ein Abhängigkeitsverhältnis aufgebaut und ihre Partnerin sozial isoliert. Mütter wollen ihren Kindern oftmals eine Trennung und Scheidung ersparen. Den meisten Frauen fällt es sehr schwer, sich aus einer gewaltbestimmten Beziehung zu lösen.
Vergewaltigung in der Ehe ist eine Straftat
Vergewaltigung in der Ehe ist im Gesetz mit außerehelicher Vergewaltigung gleichgesetzt. Dennoch wird dieses Verbrechen in der Öffentlichkeit besonders tabuisiert. Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Vergewaltigung am häufigsten durch fremde Täter verübt wird. Oftmals wird der Begriff "Vergewaltigung" vermieden, wenn der Ehemann der Täter ist. Und auch heute noch bestehen Vorstellungen, nach denen der Geschlechtsverkehr zur ehelichen Pflicht gehört. Betroffene Frauen werden oftmals durch die Androhung oder Ausübung von körperlicher und seelischer Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Vergewaltigung in Ehe und Partnerschaft steht häufig am Ende einer Gewaltspirale, die sich immer wieder von neuem aufbaut. Sich hiergegen zu wehren, fällt den meisten Frauen sehr schwer. Die Folgen sind gravierend: Denn neben der Gewalt an sich müssen die Betroffenen den erheblichen Vertrauensbruch und andauernde Erniedrigung erleiden.
Was können Sie als Opfer von häuslicher Gewalt tun?
- Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar. Sie können also Anzeige erstatten.
- Sie können die Polizei verständigen.
- Durch das Gewaltschutzgesetz müssen Sie der Gewalt nicht mehr weichen. Die Polizei und das Gericht können dem Täter verbieten, die gemeinsame Wohnung für einen bestimmten Zeitraum zu betreten. Außerdem können Näherungsverbote und Untersagung von Anrufen und anderen Belästigungen ausgesprochen werden.
- Sie haben Anspruch auf Hilfe, egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden.
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