Vielleicht überlegen Sie, eine Vergewaltigung anzuzeigen. Vielleicht haben Sie angezeigt und fragen sich, wie es weitergeht. Mit diesen und allen weiteren Fragen können Sie sich an uns wenden. Die folgenden Informationen geben einen ersten Überblick über das Strafverfahren und über Rechte, die Sie im Falle einer Anzeige wahrnehmen können. In einem telefonischen oder persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne ausführlich.
(Anmerkung: Bezogen auf die Stadt Münster stehen die Anschriften der hier genannten Behörden im Adressteil)
Einige Frauen belastet das Verfahren erheblich. Anderen hilft es, die Gewalterfahrung zu verarbeiten. Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige sollte sich allein nach Ihren Bedürfnissen richten.
Im Gespräch können wir auf Ihre persönliche Situation eingehen und gemeinsam klären, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Eine frühzeitigere Anzeige ist oftmals sinnvoll. Sie müssen aber nicht sofort anzeigen.
Vergewaltigung ist ein Verbrechen: Sobald die Staatsanwaltschaft oder die Polizei von einer Vergewaltigung erfahren, sind die Behörden verpflichtet, die Tat weiter zu verfolgen.
Bis zu einem Gerichtsverfahren können Monate, ein Jahr oder mehr Zeit vergehen. > nach oben
An Kleidungsstücken und ähnlichen Gegenständen befinden sich eventuell Spuren des Täters. Diese können rechtsmedizinisch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt untersucht werden. Dafür sollten Sie Kleidungsstücke u.ä. ungewaschen, trocken und einzeln in Papiertüten (keine Plastiktüte!) aufbewahren. Im Münsteraner Institut für Rechtsmedizin werden entsprechende Beweismittel ganz unabhängig von einer Anzeige aufbewahrt. Diese anonyme Beweissicherung ist auch in weiteren Städten möglich. Wir können Sie darüber informieren. > nach oben
Ein frühzeitiger Arztbesuch dient vor allem Ihrer gesundheitlichen Versorgung. Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie sich vor der Untersuchung nicht waschen. Gegebenenfalls können dann z.B. Sperma oder andere Spuren untersucht und auch bei einer späteren Anzeige als Beweise genutzt werden. Empfehlenswert ist auch, dass Sie sich ein ausführliches Attest ausstellen lassen, in dem eventuelle Verletzungen und alle Untersuchungsergebnisse festgehalten sind. Weitere Informationen zur ärztlichen Versorgung und Beweissicherung lesen Sie bitte hier nach: > Ärztliche Versorgung nach einer Vergewaltigung
Eine Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei gestellt werden. Rund um die Uhr können Sie bei jeder Polizeidienststelle anzeigen. Dort findet oft eine kurze Anzeigenaufnahme statt. Eine ausführliche Befragung zur Tatsituation erfolgt zumeist später durch eine Polizeibeamtin des Fachkommissariats. Zu den üblichen Bürozeiten können Sie auch direkt einen Termin bei dem Fachkommissariat vereinbaren und dort anzeigen.
Eine Beamtin steht immer in Bereitschaft. Sie können sie zu jeder Uhrzeit rufen lassen. > nach oben
Meistens dauert die Befragung mehrere Stunden. Sie können Pausen einlegen.
Auf das Aussageprotokoll stützt sich das weitere Verfahren. Unterschreiben Sie daher nur, wenn alle Angaben stimmen. Änderungen werden sofort aufgenommen. Dies ist auch später möglich, z.B. wenn Sie sich dann an weitere Einzelheiten erinnern. Für diese Fälle ist es nützlich, dass Sie sich den Namen der Beamtin und das Datum der Befragung notieren. > nach oben
Im Unterschied zu einem Rechtsbeistand darf eine Vertrauensperson bei der Befragung eventuell nicht anwesend sein. Die Anwesenheit ist z.B. ausgeschlossen, wenn Ihre Begleitperson als Zeugin / Zeuge befragt werden könnte. > nach oben
Sobald Sie sich für eine Anzeige entscheiden, können Sie einen Rechtsbeistand beauftragen und Nebenklage beantragen. Ohne Nebenklage haben Sie den Status einer reinen Zeugin. Mit Nebenklage wird Ihre rechtliche Position während des gesamten Verfahrens sehr gestärkt. Sie können dann z.B. die Ermittlungsakte einsehen und eigene Beweisanträge stellen. Zudem werden Sie vor, während bzw. nach der Gerichtsverhandlung anwaltlich beraten und vertreten. Als Nebenklägerin entstehen Ihnen keine Kosten. Diese werden unabhängig von Ihrem Einkommen und unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens übernommen. Nebenklage kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens beantragt werden. > nach oben
Auch dann empfiehlt es sich, eine Anwältin/einen Anwalt als Zeugenbeistand hinzuziehen. Bei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenbeihilfe beantragen. > nach oben
Ein Gespräch mit einer Anwältin/ einem Anwalt kann Sie z.B. in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Bei geringem Einkommen werden die Kosten für die Erstberatung übernommen.
Die Mitarbeiterinnen des Frauen-Notrufs unterstützen Sie z.B. bei der Suche nach einem erfahrenen Rechtsbeistand. Wir begleiten Sie zur Polizei, AnwältIn, ÄrztIn und zu der Gerichtsverhandlung. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen ersten Termin mit Ihrer Prozessbegleiterin. Kontakt > nach oben